Neuware: gesetzliche Garantie auf Ersatzteile
Garantie auf Ersatzteile erhält man immer dann, wenn es sich um neuwertige Ware handelt. Bei gebrauchten Ersatzteilen aus gewerblicher Hand besteht lediglich eine Gewährleistungspflicht.
Garantie auf Ersatzteile gibt es natürlich wie auf jedes komplette Gerät auch. Man sollte sich jedoch genau überlegen, ob sich der Kauf überhaupt lohnt. Oftmals übersteigt der Wert von Ersatzteilen, den Wert des zu reparierenden Gerätes. Bei einem 15 Jahre alten Auto bedeutet beispielsweise ein Kupplungsschaden oft das Todesurteil, obwohl die Kupplung selbst nicht übermäßig teuer ist. Trotzdem steht ihr Preis zu einem derart alten Auto in keinem Verhältnis. Nur Liebhaber werden diese Reparatur deshalb noch durchführen lassen. Bei vielen kleinen Geräten, ob aus der Elektronikindustrie oder beispielsweise bei Küchengeräten, lohnt sich die Reparatur grundsätzlich kaum, selbst von Herstellerseite aus. Schickt man ein defektes Gerät innerhalb der Garantiefrist ein, erhält man meist ein neues Gerät zurück, da die Reparatur zu aufwendig wäre.
Viele Geräte werden heutzutage nur für den temporären Einsatz konzipiert und halten dauerhaften Belastungen nicht stand. Elektronische Geräte wie insbesondere Handys werden in regelmäßigem Turnus (z.B. aufgrund der Vertragsverlängerung) ausgetauscht. Vielen Kunden liegt deshalb nichts daran, wenn diese Geräte über Jahrzehnte funktionieren. Bestimmte integrierte Features wie eine Kamera und UMTS-Funktion werden als wichtiger erachtet als eine lange Haltbarkeit.
Garantie auf Ersatzteile gibt es nicht zwangsläufig, wenn es sich dabei um gebrauchte Ersatzteile handelt. In diesem Fall ist durch den Gesetzgeber lediglich eine Gewährleistungsverpflichtung vorgeschrieben. Damit ist der Verkäufer zur Nachbesserung verpflichtet, aber nicht zu unbedingtem Schadensersatz wie bei der Garantie. Kauft man ein Ersatzteil auf privater Basis ohne gewerbliches Ansinnen, bestehen gar keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche, wenn dies nicht anders vereinbart wird. Insbesondere bei Online-Auktionen wird immer wieder darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Nachbesserung besteht. Vieles lässt sich allerdings auf dem Wege der Kulanz regeln. Große Unternehmen legen darauf oft keinen großen Wert, doch der kleine Händler um die Ecke ist häufig kulant, zumindest gegenüber Stammkunden.