Worauf man bei einer Vermietung achten sollte

Als Vermieter muss man verschiedene gesetzliche Richtlinien beachten und sollte sich unbedingt über das aktuelle Mietrecht informieren, da es hier gelegentlich zu gravierenden Änderungen kommt.

Privatvermieter tun sich mit der Vermietung ihrer Immobilie oft schwer, ebenso sich über alle gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und sie auch einzuhalten. Viele suchen einen Mieter für ein derzeit nicht genutztes Haus oder eine Wohnung, wissen aber nicht, was sie dabei alles beachten müssen. Schon beim Mietvertrag kann man vieles falsch machen.

Sehr viele Vermieter greifen dabei zu fertigen Mustern, die nur noch durch einige Angaben ergänzt werden müssen. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden. Allerdings sollte man darauf achten, einen aktuellen Vordruck zu verwenden. Ansonsten können veraltete Klauseln enthalten sein, die nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen. So wurde den Mietern früher beispielsweise vorgeschrieben, wie häufig sie das Haus oder die Wohnung renovieren müssen. Solche Regelungen sind nur noch erlaubt, wenn sie abhängig vom Zustand der Mietsache gemacht werden. Eine Raucherwohnung benötigt zum Beispiel früher einen neuen Anstrich als die eines Nichtrauchers, und in größeren Haushalten mit mehreren Personen kommt es meist schneller zu Abnutzungserscheinungen als in einer kleinen Single-Wohnung.

Viele Vermieter bedenken auch nicht, dass durch die Mietzahlung das Nutzungsrecht während der Vertragslaufzeit an den Mieter übergeht. Dies bedeutet auch, dass das Mietobjekt nicht ohne dessen Zustimmung betreten werden darf. Zwar bleibt man weiterhin Eigentümer, muss aber dennoch das Hausrecht des Mieters achten. Für Besichtigungen oder andere Termine muss man sich beim Mieter anmelden und sich dabei an bestimmte, gesetzlich festgelegte Zeiten halten, es sei denn, beide Vertragsparteien sind mit einer abweichenden Regelung einverstanden. Außerdem darf der Vermieter die Haltung von Kleintieren wie Hamstern oder Fischen nicht verbieten und dem Mieter keine Vorschriften machen, wie er die Wohnung zu gestalten hat. Klauseln, die beispielsweise die Farbe der Wände vorschreiben, sind unwirksam. Sofern eine Renovierung beim Auszug vereinbart wurde, ist es aber durchaus legitim, zu verlangen, dass die Wohnung so übergeben wird, wie sie beim Einzug vorgefunden wurde. Neben diesen gibt es noch weitere mietrechtliche Vorgaben, die es für Vermieter zu beachten gilt.